Tennis beim TCTuS Pützchen
 
 

Spiel- und Platzordnung



1. Spielzeit

  • Die Spieldauer beträgt für ein Einzelspiel 60 Minuten, für ein Doppelspiel 90 Minuten. Nach Beendigung der Spielzeit kann weitergespielt werden, wenn der Platz nicht von anderen spielberechtigten Mitgliedern beansprucht wird.  Wird ein Platzanspruch erhoben, ist der Platz abzuziehen und freizumachen.
  • Mit einem Spieler, der ein Spiel beendet hat, darf auf dem gleichen Platz ein neues Spiel nur dann begonnen werden, wenn nicht durch eine andere, komplette Paarung ein Platzanspruch erhoben wird.
  • Die Buchung eines Platzes hat über dasd an den Verein angebundene Buchungssystem zu erfolgen. Anleitung und Regeln dazu werden am Anfang der Saison verschickt bzw. sind zum, Download verfügbar.
  • Ohne Buchung ist der Platz bei Bedarf sofort zu räumen.


2. Spielberechtigung

  • Mitglieder sind zu allen Zeiten auf allen Plätzen spielberechtigt, soweit die Plätze nicht für Trainerstunden reserviert sind oder für Wettkämpfe und sportliche Veranstaltungen nach Ziffer 7 Sonderregelungen gelten.
  • Alle Mitglieder sind an allen Tagen grundsätzlich nur jeweils zweimal spielberechtigt. Die Berechtigung zu weiteren Spielen besteht nur dann, wenn keine Platzansprüche von Mitgliedern erhoben werden, die noch nicht gespielt haben. Wird nach Beginn eines dritten oder weiteren Spiels der Platz durch Spieler beansprucht, die an dem betreffenden Tag noch nicht gespielt haben, so ist der Platz aus Fairnessgründen zu räumen!
  • Mannschaftspieler/innen, welche am Training teilnehmen, haben am Trainingstag keine weiteren Platzan- sprüche. Sofern feie Plätze vorhanden und keine anderen Mitglieder mit Platzanspruch vor Ort sind, können diese auch durch die Trainingsteilnehmer zum freien Spiel nach den Regeln unter Pkt. 1 genutzt werden.

4. Gäste

  • Gäste können gegen eine Gebühr von 8,– Euro für Erwachsene bzw. 4,– Euro für Jugendliche mit Mitgliedern ein Einzel oder ein Doppel spielen.
  • Für ein Spiel mit einem Gast ist im Buchungssystem dies entsprechend zu buchen. Die Abrechung erfolgt pro Mitglied am Ende jeweils am Ende der Saison.

5. Platzpflege

Über die Bespielbarkeit der Plätze entscheidet der Platzwart bzw. das weisungsberechtigte Vorstandsmitglied. Nach dem Spiel sind die Plätze einschließlich der angrenzenden Flächen abzuziehen und die Linien zu säubern. Die Plätze sind vor Spielbeginn immer ausreichend zu wässern.

6. Training

Plätze für das Jugend- und Erwachsenen-Training werden lt. besonderem Aushang reserviert.

7. Wettkampftage und sportliche Veranstaltungen

Der Spielbetrieb wird durch Aushang geregelt.

8. Sportkleidung

Die Tennisplätze dürfen nur in Tenniskleidung – insbesondere mit Tennisschuhen – betreten werden.

9. Weisungsberechtigung und Ahndung von Verstößen

  • Weisungsberechtigt im Rahmen dieser Spiel- und Platzordnungen ist der Sportwart, dem auch in Zweifels- fragen die Entscheidung obliegt. An seiner Stelle entscheidet der stellv. Sportwart, wenn der Sportwart nicht anwesend ist. Sind weder der Sportwart noch sein Stellvertreter anwesend, ist auch jedes andere Vorstands- mitglied weisungs- und entscheidungsberechtigt. Dies gilt im Rahmen der Ziffern 4 und 5 auch für den Platzwart.
  • Verstöße gegen diese Spiel- und Platzordnung können durch den Vorstand geahndet werden. Der Vorstand kann ein Spielverbot auf Zeit, im Wiederholungsfalle auch für die ganze Spielzeit verhängen.


Der Vorstand
Stand: April 2021